Kein generelles Verbot von Blei im Wasser
Die Konzentration von Blei muss nicht bei 0 liegen, wie es bei verschiedenen Keimen im Wasser der Fall sein soll. Vielmehr sollte sie so niedrig gehalten werden, wie es nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Blei im Trinkwasserbereich als Material nicht mehr verwendet werden darf. Durch das Verbot wird Blei nach und nach aus den Hausinstallationen und somit zum größten Teil aus dem Trinkwasser verbannt [1]. Blei gilt als Parameter, der im Verteilungsnetz der Hausinstallation ansteigen kann. Der Grenzwert für Blei steht auf der Grundlage, dass er im Rahmen einer repräsentativen Probe für die durchschnittliche wöchentliche Trinkwasseraufnahme durch den Verbraucher angewendet wird. Alle Behörden und Verbraucher sollten sicherstellen, dass der Blei Grenzwert weitestgehend gesenkt wird. Hierbei sollten die Maßnahmen zuerst dort greifen, wo der Blei Grenzwert am höchsten ist.
Bei einem Verdacht, dass der Bleiwert in einer hohen Konzentration vorliegt, empfehlen Experten, das Wasser auf Blei und weitere Schwermetalle untersuchen zu lassen.
Referenzen:
[1] Deutsche Trinkwasserverordnung: Chemische Anforderung: Blei Grenzwert
[2] Anlage 2 zu § 6 der Trinkwasserverordnung: Veränderung Blei Grenzwert
Bleiwasserleitungen und Grenzwert ab 2013
Lesen Sie unseren pdf-Beitrag zum Thema Blei im Wasser. Thematisiert wird der Grenzwert ab 2013 sowie Tipps zum Erkennen von Blei im Wasser.